{"id":9751,"date":"2023-06-08T14:42:36","date_gmt":"2023-06-08T12:42:36","guid":{"rendered":"https:\/\/gso-online.eu\/?page_id=9751"},"modified":"2023-08-18T16:10:13","modified_gmt":"2023-08-18T14:10:13","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gso-online.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"9751\" class=\"elementor elementor-9751\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5754de7 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"5754de7\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f09d3b0 e-con-full e-flex e-con e-parent\" data-id=\"f09d3b0\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-47a92dc animated-slow elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"47a92dc\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_animation&quot;:&quot;none&quot;,&quot;_animation_delay&quot;:400}\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine <br>Gesch\u00e4fts&shy;bedingungen<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-d5444e9 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"d5444e9\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-ce9c84e elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"ce9c84e\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p style=\"font-weight: 400;\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<br \/>f\u00fcr Ticketverk\u00e4ufe G\u00f6ttinger Symphonie Orchester gGmbH<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">\u200b<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der G\u00f6ttinger Symphonie Orchester gGmbH f\u00fcr Ticketverk\u00e4ufe und Konzertbesuche (\u00bbAllgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Ticketverk\u00e4ufe\u00ab).<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">\u200b<\/p><h3>1.Geltungsbereich\u00a0<br \/>1.1. Allgemeines\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Ticketverk\u00e4ufe regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besuchern und Besucherinnen von Konzerten und anderen Veranstaltungen (aus Gr\u00fcnden der Lesbarkeit nachfolgend einheitlich und gemeinsam\u202f\u00bbKonzertbesucher\u00ab\u202foder\u202f\u00bbSie\u00ab) und der G\u00f6ttinger Symphonie Orchester gGmbH (\u00bbGSO\u00ab\u202foder \u00bbwir\u00ab). Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten und Geschenkgutscheinen zustande kommt. Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Ticketverk\u00e4ufe bestehen aus zwei Teilen: Den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Verkauf von Eintrittskarten und Geschenkgutscheinen (Ziffer 2.) und den zus\u00e4tzlichen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Verkauf von Wahl-Abos und Abonnements (Ziffer 3.). Abweichende oder erg\u00e4nzende Bedingungen des Konzertbesuchers finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihrer Geltung nicht ausdr\u00fccklich widersprechen.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">1.2 \u00dcber die G\u00f6ttinger Symphonie Orchester gGmbH\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Das GSO wird vertreten durch seine Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin Franziska Vivaldi und ist unter der folgenden Anschrift gesch\u00e4ftsans\u00e4ssig\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">G\u00f6ttinger Symphonie Orchester gGmbH\u00a0<br \/>Godehardstra\u00dfe\u202f19\u201321\u00a0<br \/>37081 G\u00f6ttingen\u00a0<br \/>+ 49 (0) 551\/30544-0\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">1.3. Eigenveranstaltungen und Gastspiele\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Das GSO veranstaltet eigene Konzerte (\u00bbEigenveranstaltungen\u00ab) sowie Gastspiele bei Drittanbietern (\u00bbGastveranstaltungen\u00ab). Der Veranstalter wird auf der Eintrittskarte ausgewiesen. Nur bei Eigenveranstaltungen kommt eine Vertragsbeziehung zwischen dem Konzertbesucher und der GSO zustande und es gelten diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Ticketverk\u00e4ufe.\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">Bei Gastveranstaltungen geht der K\u00e4ufer der Eintrittskarte eine Vertragsbeziehung mit dem jeweiligen Veranstalter ein. S\u00e4mtliche Anspr\u00fcche im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch, z.B. bei Ausfall\/Absage der Veranstaltung, Termin- oder Programm\u00e4nderung, Umbesetzungen sowie Fehlern und M\u00e4ngeln bei der Sitzplatzordnung sind bei Mietveranstaltungen an den jeweiligen Veranstalter zu richten.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">1.4. Begriff des Verbrauchers\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Einige Regelungen der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Ticketverk\u00e4ufe haben f\u00fcr Konzertbesucher nur dann Geltung, wenn sie Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) sind. Der Konzertbesucher ist Verbraucher, soweit der Erwerb der Eintrittskarten bzw. des Geschenkgutscheins nicht \u00fcberwiegend seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit zugerechnet werden kann.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">1.5 G\u00fcltigkeit und \u00c4nderungen der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Auf den Verkauf von Eintrittskarten, Geschenkgutscheinen, Wahl-Abos und Abonnements finden die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Ticketverk\u00e4ufe in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils g\u00fcltigen Fassung Anwendung.\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">Das GSO beh\u00e4lt sich vor, f\u00fcr bereits abgeschlossene Vertr\u00e4ge \u00fcber Abonnements die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Ticketverk\u00e4ufe mit Wirkung f\u00fcr die folgende Saison anzupassen, um beispielsweise \u00c4nderungen der Abonnementsleistungen Rechnung zu tragen. Dar\u00fcber hinaus ist das GSO auch w\u00e4hrend der laufenden Saison jederzeit zur Anpassung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Ticketverk\u00e4ufe berechtigt, wenn das GSO zu dieser \u00c4nderung infolge einer Gesetzes\u00e4nderung, Erkl\u00e4rung der Unwirksamkeit Allgemeiner Gesch\u00e4ftsbedingungen durch die Rechtsprechung oder sonstige triftige Umst\u00e4nde gezwungen ist. \u00c4nderungen werden erst dann wirksam, wenn der Konzertbesucher ihnen zustimmt. Das GSO wird dem Konzertbesucher eine neue Version der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Ticketverk\u00e4ufe an die E-Mail- oder Post-Adresse \u00fcbermitteln, die der Konzertbesucher zum Zwecke der Kommunikation angegeben hat. \u00c4nderungen der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen mit Wirkung f\u00fcr die folgende Saison werden dem Konzertbesucher sp\u00e4testens zwei (2) Monate vor Ablauf der K\u00fcndigungsfrist f\u00fcr Abonnements bekannt gegeben. \u00dcber \u00c4nderungen, die aus den oben genannten Gr\u00fcnden w\u00e4hrend der laufenden Saison vorgenommen werden m\u00fcssen, informieren wir Sie nach Bekanntwerden des Anpassungsbedarfs. Widerspricht der Konzertbesucher den \u00c4nderungen der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Ticketverk\u00e4ufe nicht innerhalb von sechs Wochen nach \u00dcbermittlung durch uns, gilt die Zustimmung als erteilt. Das GSO wird den Konzertbesucher in der E-Mail, mit der sie die neue Version der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Ticketverk\u00e4ufe \u00fcbermittelt, \u00fcber dessen Recht, der neuen Version der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Ticketverk\u00e4ufe zu widersprechen, und \u00fcber die Folgen, wenn der Konzertbesucher nicht innerhalb der sechs Wochen Frist widerspricht, informieren. Das K\u00fcndigungsrecht des GSO und des Konzertbesuchers bleibt unber\u00fchrt.<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">\u200b<\/p><h3>2. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Verkauf von Eintrittskarten und Geschenkgutscheinen\u00a0<br \/>2.1. Programme und Anfangszeiten\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Die Konzertprogramme des GSO und deren Anfangszeiten werden in der Saisonbrosch\u00fcre und auf der Internetseite www.gso-online.de des GSO (\u00bbWebsite\u00ab) bekanntgemacht. Wir weisen darauf hin, dass sich aus k\u00fcnstlerischen oder organisatorischen Gr\u00fcnden \u00c4nderungen ergeben k\u00f6nnen. Wir werden Sie \u00fcber solche \u00c4nderungen auf der Website informieren.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.2. Eintrittspreise, Bearbeitungsgeb\u00fchr\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Das GSO ver\u00f6ffentlicht die jeweils g\u00fcltigen Preise der Eintrittskarten f\u00fcr Konzerte und sonstige Eigenveranstaltungen (gemeinsam\u202f\u00bbEintrittskarten\u00ab) und die f\u00fcr die Bearbeitung von Kartenbestellungen anfallenden Geb\u00fchren (\u00bbBearbeitungsgeb\u00fchren\u00ab) in der Saisonbrosch\u00fcre und auf der Website sowie im Ticketb\u00fcro der Gesch\u00e4ftsstelle (\u00bbKonzertkasse\u00ab) bekannt.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.3. Begrenzung des Kartenangebots\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Das GSO beh\u00e4lt sich vor, bei einzelnen Veranstaltungen maximal vier Karten pro K\u00e4ufer und Veranstaltung auszugeben.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.4. Beginn des Vorverkaufs\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Das GSO informiert \u00fcber den Beginn des Vorverkaufs in der j\u00e4hrlichen Saisonbrosch\u00fcre und auf der Website.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.5. Kartenverkauf, Zahlungsmittel und Zustellung der Eintrittskarten\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Der Konzertbesucher kann Eintrittskarten im Vorverkauf online auf der Website (\u00fcber reservix), telefonisch, schriftlich per E-Mail oder Fax kaufen. Zus\u00e4tzlich erfolgt ein Verkauf von Eintrittskarten an der Abendkasse.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.5.1. Kartenverkauf: Online\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Eintrittskarten k\u00f6nnen ab dem Vorverkaufsbeginn auf der Website \u00fcber den Drittanbieter reservix gekauft werden.\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">Die Preise der Eintrittskarten und die Bearbeitungsgeb\u00fchr ergeben sich aus der Darstellung auf der Website und werden dem Konzertbesucher vor Abgabe seiner Bestellung auf der \u00dcbersichtsseite angezeigt.\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">Bei Online-K\u00e4ufen gelten die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von reservix.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.5.2. Kartenverkauf: Telefonisch\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Eintrittskarten k\u00f6nnen ab Vorverkaufsbeginn w\u00e4hrend der nachfolgend genannten Zeiten unter der Nummer + 49 (0) 551\/30544-11 telefonisch erworben werden:\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">Mo &#8211; Fr von 9 &#8211; 16 Uhr (im Spielbetrieb)\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">Sie k\u00f6nnen per Lastschriftauftrag oder gegen Rechnung zahlen. Mit der Bezahlung der angebotenen Eintrittskarten binnen der Zahlungsfrist nehmen Sie das Angebot an und der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande. Wird der Rechnungsbetrag binnen der Zahlungsfrist nicht unserem Konto gutgeschrieben, geben wir die Eintrittskarten wieder in den Verkauf.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.5.3. Kartenverkauf: schriftlich\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Schriftliche Kartenanfragen werden ab Beginn des Vorverkaufs in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Ein Anspruch auf Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs besteht nicht. Bitte senden Sie Ihre Kartenbestellungen per E-Mail an: <a href=\"mailto:tickets@gso-online.de\">tickets@gso-online.de<\/a>\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">Unter Ber\u00fccksichtigung Ihrer Kartenbestellungen schicken wir Ihnen entweder per E-Mail oder per Post unter Beif\u00fcgung einer Rechnung ein verbindliches Angebot, in dem die jeweils verf\u00fcgbaren Eintrittskarten, die Preise und eine Zahlungsfrist von vierzehn (14) Tagen ausgewiesen sind. Mit der Bezahlung der angebotenen Eintrittskarten binnen der Zahlungsfrist nehmen Sie das Angebot an und der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande. Sie k\u00f6nnen per Lastschriftauftrag oder gegen Rechnung bezahlen. Wird der Rechnungsbetrag binnen der Zahlungsfrist nicht unserem Konto gutgeschrieben, geben wir die Eintrittskarten wieder in den Verkauf.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.5.4. Kartenverkauf in der Gesch\u00e4ftsstelle\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Eintrittskarten k\u00f6nnen auch im Ticketb\u00fcro der Gesch\u00e4ftsstelle (\u00bbKonzertkasse\u00ab) erworben werden. Der K\u00e4ufer hat unmittelbar beim Kauf die Richtigkeit der Karten und des Wechselgeldes zu pr\u00fcfen.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">Vorverkauf\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Die jeweils aktuellen \u00d6ffnungszeiten der Konzertkasse finden sie auf unserer Website. In der Sommerpause bleibt die Konzertkasse in der Gesch\u00e4ftsstelle geschlossen.\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">F\u00fcr den Vorverkauf von Eintrittskarten in der Gesch\u00e4ftsstelle werden keine Wartenummern vergeben. Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis k\u00f6nnen bevorzugt bedient werden. Bitte beachten Sie die Anweisungen des Personals vor Ort.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">Abendkasse\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Die Abendkasse \u00f6ffnet sp\u00e4testens eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung. An der Abendkasse werden nur Veranstaltungen des G\u00d6TTINGER Symphonieorchesters verkauft. Ein Vorverkauf f\u00fcr andere Veranstaltungen ist nicht m\u00f6glich. Eine R\u00fcckgabe von bereits gekauften Karten ist an der Abendkasse nicht m\u00f6glich.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.5.5. Bearbeitungs- und Abendkassengeb\u00fchren\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Bei schriftlicher und telefonischer Kartenbestellung sowie beim Ticketkauf in der Konzertkasse der Gesch\u00e4ftsstelle wird keine Bearbeitungsgeb\u00fchr erhoben. An der Abendkasse des Veranstaltungsortes erheben wir bei Eigenveranstaltungen einen Abendkassen-Zuschlag pro Ticket. Die jeweilige H\u00f6he des Zuschlags entnehmen Sie bitte der Programmbrosch\u00fcre sowie unserer Website.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.5.6. M\u00e4ngelgew\u00e4hrleistungsrecht\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Es gilt das Gesetzliche M\u00e4ngelgew\u00e4hrleistungsrecht.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.5.7. Widerrufsrecht\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Konzertbesucher, die Eintrittskarten kaufen, haben nach \u00a7 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB auch dann kein Widerrufsrecht, wenn Sie die Eintrittskarten online, telefonisch oder schriftlich per Brief oder Fax erworben haben. Gegenstand des zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Vertrages ist eine Dienstleistung aus dem Bereich der Freizeitgestaltung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wird. Auf diese finden die gesetzlichen Widerrufsregeln im Fernabsatz keine Anwendung. Dies bedeutet, dass die Bestellung des Konzertbesuchers nach Ma\u00dfgabe dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen mit Zugang der Auftragsbest\u00e4tigung bindend ist. Etwas andere gilt beim Erwerb von Geschenkgutscheinen (siehe dazu unten Ziffer 2.13.).\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.5.8. Versand und Abholung der Eintrittskarten\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Soweit der Konzertbesucher die Eintrittskarten online, telefonisch oder schriftlich erworben hat, stehen ihm folgende Optionen f\u00fcr den Empfang der Eintrittskarten zur Verf\u00fcgung:\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">Postalischer Versand\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Der postalische Versand der Eintrittskarten ist bei einem Versand im Inland bis sieben (7) Tage vor dem jeweiligen Konzert und bei einem Versand ins Ausland bis zwanzig (20) Tage vor dem jeweiligen Konzert m\u00f6glich. Die Eintrittskarten werden unverz\u00fcglich versandt. Die Lieferzeit der von Ihnen bestellte(n) Eintrittskarten(n) betr\u00e4gt innerhalb Deutschlands, abh\u00e4ngig vom Versanddienstleister, ca. ein (1) bis drei (3) Werktage.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">Mobile Ticket\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Sie haben online \u00fcber unsere Website die M\u00f6glichkeit Mobile Tickets zu erwerben. Es gelten die AGBs von reservix.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">Abholung an der Abendkasse\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Bezahlte Karten k\u00f6nnen an der Abendkasse abgeholt werden. F\u00fcr nicht abgeholte Karten ist eine Erstattung des Kaufpreises nicht m\u00f6glich.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.6 Schwerbehindertenpl\u00e4tze\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Schwerbehinderte die daf\u00fcr vorgesehenen Pl\u00e4tze telefonisch, pers\u00f6nlich oder schriftlich bestellen. Der Erwerb einer Eintrittskarte f\u00fcr Schwerbehinderte setzt voraus, dass ein g\u00fcltiger Schwerbehindertenausweis bei der Kartenbestellung, sp\u00e4testens aber bei der Abholung der Karten, vorgelegt wird. Verf\u00fcgt der Schwerbehinderte \u00fcber ein Kundenkonto beim GSO, so ist die einmalige Vorlage des Schwerbehindertenausweises ausreichend.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.7. Erm\u00e4\u00dfigungen\u00a0<br \/>2.7.1. Erm\u00e4\u00dfigungen f\u00fcr Sch\u00fcler:innen, Studierende, Azubis und Bufdis\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Studierende, Sch\u00fcler:innen, Azubis und Bufdis erhalten Tickets zu 10 Euro im Vorverkauf. Zudem erhalten Kulturticketinhaber Tickets zu 1 Euro an der Abendkasse \u2013 sofern Restkarten vorhanden. Ein Anspruch auf Studierendentickets an der Abendkasse besteht grunds\u00e4tzlich nicht. Studierenden-Tickets berechtigen nur zum Eintritt gegen Vorlage eines g\u00fcltigen Studierenden-Ausweises mit Lichtbild oder einem diesen entsprechend erg\u00e4nzenden Lichtbildausweis. Ohne entsprechenden Nachweis am Einlass kann der Eintritt verweigert werden. \u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.7.2. Schwerbehinderte\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Menschen mit einer Behinderung erhalten gegen Vorlage ihres Ausweises (Kennzeichnung\u202fB) eine kostenlose Karte f\u00fcr ihre Begleitperson.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.7.3. Rollstuhlfahrer \/F\u00fchr- und Assistenzhunde\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">F\u00fcr Rollstuhlfahrer stehen begrenzt Pl\u00e4tze zur Verf\u00fcgung. Rollstuhlfahrer haben nur dann Anspruch auf einen barrierefreien Platz, wenn sie vor dem Kauf einer Eintrittskarte einen entsprechenden Bedarf angemeldet und wir die Verf\u00fcgbarkeit best\u00e4tigt haben. Die Mitnahme von F\u00fchr- und Assistenzhunden muss ebenfalls vor dem Kauf einer Eintrittskarte angemeldet werden, da nicht alle Pl\u00e4tze f\u00fcr die Mitnahme von Hunden geeignet sind.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">\u200b2.8. Weitergabe von Eintrittskarten\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Der Konzertbesucher ist berechtigt, seine Eintrittskarten an eine andere Person weiterzugeben. Hat der Konzertbesucher eine Eintrittskarte zu einem erm\u00e4\u00dfigten Preis erworben, kann er seine Karten jedoch nur an eine Person weitergeben, die ebenfalls berechtigt ist, die Erm\u00e4\u00dfigung in Anspruch zu nehmen. Wir behalten uns vor, die Berechtigung zur Erm\u00e4\u00dfigung zu kontrollieren.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.9. R\u00fccknahme und Umtausch von Konzertkarten\u00a0<br \/>2.9.1 Keine R\u00fccknahme und Umtausch\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Verkaufte Eintrittskarten werden von uns nicht zur\u00fcckgenommen oder umgetauscht. F\u00fcr verfallene Konzertkarten wird kein Ersatz geleistet.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.9.2. \u00c4nderungen von Programm, Besetzung und Veranstaltungsort\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Das GSO beh\u00e4lt sich \u00c4nderungen des Programms, der Besetzung und des Veranstaltungsorts aus k\u00fcnstlerischen und organisatorischen Gr\u00fcnden vor.\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">Wir halten Sie auf unserer Website \u00fcber unsere Konzertprogramme und sonstigen Veranstaltungen auf dem Laufenden und informieren dort \u00fcber m\u00f6gliche \u00c4nderungen des Programms, der Besetzung oder des Veranstaltungsortes.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.9.3. Absagen und Abbruch von Konzerten\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Das GSO kann im Einzelfall gezwungen sein, ein Konzert oder eine sonstige Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen. Dies ist insbesondere, aber nicht ausschlie\u00dflich denkbar, wenn ein mitwirkender Solist oder Dirigent verhindert, erkrankt oder verstorben ist und kein Ersatz zur Verf\u00fcgung steht oder die Durchf\u00fchrung der Veranstaltung aus Piet\u00e4tsgr\u00fcnden unm\u00f6glich ist, wenn staatliche Sicherheits- oder Gesundheitsbeh\u00f6rden (z.B. wegen der Gefahr eines terroristischen Anschlags oder einer Pandemie) zum Schutz der Konzertbesucher von einer Durchf\u00fchrung bzw. Fortsetzung der Veranstaltung abraten oder diese verbieten, oder wenn sonstige Ereignisse und Umst\u00e4nde, die au\u00dferhalb der angemessenen Kontrolle des GSO liegen, auch bei \u00e4u\u00dferster, billigerweise zu erwartender Sorgfalt durch das GSO nicht h\u00e4tten vorhergesehen, vermieden oder \u00fcberwunden werden k\u00f6nnen (sog. \u00bbH\u00f6here Gewalt\u00ab, z.B. Unwetter, Erdbeben, \u00dcberschwemmungen, Feuer, Krieg, Streik, von au\u00dfen \u2013 etwa durch Stromausfall \u2013 verursachte Betriebsst\u00f6rungen, beh\u00f6rdliche Verbote) die Durchf\u00fchrung oder Fortsetzung der Veranstaltung unm\u00f6glich machen.\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">Muss ein Konzert abgesagt werden, werden wir uns bem\u00fchen, Ihnen ein Ersatzkonzert anzubieten. Nehmen Sie das Angebot nicht binnen der im Angebot genannten Frist an, geben wir die Karten f\u00fcr das Ersatzkonzert in den Verkauf. Sollte das Angebot eines Ersatzkonzertes nicht m\u00f6glich sein oder nehmen Sie das Angebot auf Besuch des Ersatzkonzertes nicht an, erstatten wir Ihnen den Eintrittspreis. Weitergehende Anspr\u00fcche des Konzertbesuchers sind ausgeschlossen, wenn das GSO den Grund f\u00fcr den Ausfall bzw. den Abbruch der Veranstaltung nicht zu vertreten hat. Die gesetzlichen Regelungen, die das GSO zur Absage oder zum Abbruch einer Veranstaltung berechtigen, bleiben unber\u00fchrt.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.10. Weiterverkauf von Eintrittskarten\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Der gewerbsm\u00e4\u00dfige und kommerzielle Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzul\u00e4ssig. Das Anbieten von Eintrittskarten auf dem Veranstaltungsgel\u00e4nde ist verboten.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.11. Nacheinlass, Sitzplatz\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Nach Beginn der Veranstaltung kann Konzertbesuchern ein Nacheinlass gew\u00e4hrt werden. Der Nacheinlass steht im Ermessen des Saalpersonals. Ein Anspruch auf den zuvor erworbenen Sitzplatz besteht nicht. Einen Anspruch auf Nacheinlass hat der Konzertbesucher nicht. In der Regel ist mit R\u00fccksicht auf die K\u00fcnstler und die anderen Konzertbesucher der Nacheinlass erst in der Konzertpause m\u00f6glich.\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">Es ist nicht zul\u00e4ssig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Sitzplatz einzunehmen. Wechselt ein Konzertbesucher unberechtigterweise auf einen Platz, f\u00fcr den er einen h\u00f6heren Eintrittspreis h\u00e4tte zahlen m\u00fcssen, kann das GSO von dem Konzertbesucher die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem h\u00f6heren Eintrittspreis und dem von ihm entrichteten Eintrittspreis verlangen, den Konzertbesucher auf den auf seiner Eintrittskarte bezeichneten Sitzplatz oder aus der Auff\u00fchrung verweisen.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.12. Geschenkgutscheine\u00a0<br \/>2.12.1. Erwerb von Geschenkgutscheinen\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Das GSO bietet Geschenkgutscheine an, die als Zahlungsmittel f\u00fcr den Erwerb von Eintrittskarten verwendet werden k\u00f6nnen (\u00bbGeschenkgutscheine\u00ab). Die Geschenkgutscheine k\u00f6nnen online auf der Website, schriftlich, telefonisch oder an der Konzertkasse erworben werden. F\u00fcr den Verkauf gilt Ziffer 2.5 entsprechend. Der Betrag der Geschenkgutscheine ist frei w\u00e4hlbar.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.12.2. Geschenkgutscheinbedingungen\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Der Geschenkgutschein kann im Rahmen der Verf\u00fcgbarkeit eingesetzt werden. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Veranstaltungen oder Sitzpl\u00e4tze. Bei einer Bestellung kann auch mehr als ein Geschenkgutschein eingesetzt werden. Die G\u00fcltigkeit eines Geschenkgutscheines betr\u00e4gt drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Eine Aus- bzw. Teilauszahlung des Gutscheinbetrages ist nicht m\u00f6glich. Bei Teileinl\u00f6sung des Gutscheines bleibt der Restwert auf dem Gutschein erhalten.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.12.3. Widerrufsrecht\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Konzertbesucher, die Verbraucher sind und Geschenkgutscheine kaufen, haben ein gesetzliches Widerrufsrecht, \u00fcber das wir in der www.gso-online.de\/agb abrufbaren Widerrufsbelehrung informieren.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.13. Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. \u00bbOS-Plattform\u00ab) bereit. Die OS-Plattform dient Ihnen als eine Anlaufstelle zur au\u00dfergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Onlinekaufvertr\u00e4gen. Die OS-Plattform ist derzeit unter folgendem Link erreichbar:\u202f<a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\/\">http:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\/<\/a>. Als erste Anlaufstelle stehen wir Ihnen unter <a href=\"mailto:info@gso-online.de\">info@gso-online.de<\/a> zur Verf\u00fcgung. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.14 Garderobe\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Der Konzertbesucher kann seine Garderobe in der Regel gegen eine geringe Geb\u00fchr in den Foyers der Veranstaltungsr\u00e4ume abgeben. Diese M\u00f6glichkeit ist abh\u00e4ngig von den Bedingungen des Veranstaltungsortes. Die abgegebene Garderobe ist gem. aush\u00e4ngenden Versicherungsbedingungen\u202fgegen Verlust versichert. Die Mitnahme von st\u00f6renden Gegenst\u00e4nden, insbesondere sperrigen Gep\u00e4ckst\u00fccken (z.B. Rucks\u00e4cken etc.) und Mobiltelefonen sowie von Tieren in die Konzerts\u00e4le des GSO ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann von unserem Hausrecht Gebrauch gemacht werden.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.15. Fundsachen\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Gegenst\u00e4nde aller Art, die in den Veranstaltungsr\u00e4umen der Konzerte des GSO gefunden werden, sind am Veranstaltungstag direkt vor Ort dem Einlasspersonal auszuh\u00e4ndigen oder sp\u00e4ter in der Gesch\u00e4ftsstelle unter Angabe des Fundortes abzugeben. Der Verlust von Gegenst\u00e4nden k\u00f6nnen Sie in unserem Ticketb\u00fcro in der Gesch\u00e4ftsstelle melden.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.16. Hausrecht\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Das GSO beh\u00e4lt sich vor, Konzertbesuchern den Zutritt zu einem Konzert zu verweigern bzw. diese aus einer laufenden Veranstaltung bzw. des Hauses zu verweisen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschlie\u00dflich in den folgenden F\u00e4llen:\u00a0<\/p><ul style=\"font-weight: 400;\"><li>wenn konkrete Anhaltspunkte daf\u00fcrsprechen, dass der Konzertbesucher die Veranstaltung st\u00f6ren oder andere Konzertbesucher bel\u00e4stigen k\u00f6nnte;\u00a0<\/li><li>wenn der Konzertbesucher eine laufende Veranstaltung st\u00f6rt, andere Personen bel\u00e4stigt oder einen Platz eingenommen hat, f\u00fcr den er keine g\u00fcltige Eintrittskarte vorweisen kann;\u00a0<\/li><li>bei Behinderungen und St\u00f6rungen des Kartenverkaufs oder Bel\u00e4stigungen des Publikums in den Foyers der Veranstaltungsorte; oder\u00a0<\/li><li>bei schwerwiegenden oder wiederholten Verst\u00f6\u00dfen gegen die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Ticketverk\u00e4ufe.\u00a0<\/li><\/ul><p style=\"font-weight: 400;\">Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.17. Bild- und Tonaufnahmen\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art durch Konzertbesucher in Konzerten oder sonstigen Veranstaltungen ist aus urheber- und\/oder pers\u00f6nlichkeitsrechtlichen Gr\u00fcnden untersagt. Au\u00dferhalb von Veranstaltungen d\u00fcrfen Bildaufnahmen in den R\u00e4umen der Veranstaltungsorte ausschlie\u00dflich f\u00fcr private und nichtkommerzielle Zwecke gefertigt werden.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.18. Einverst\u00e4ndnis zur Anfertigung und Ver\u00f6ffentlichung von Bildnissen\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Wir fertigen regelm\u00e4\u00dfig Foto-, Film- und Videoaufzeichnungen oder TV-Aufnahmen von Konzerten an (gemeinsam\u202f\u00bbAufnahmen\u00ab). Diese Aufnahmen werden f\u00fcr folgende Zwecke genutzt:\u00a0<\/p><ul style=\"font-weight: 400;\"><li>f\u00fcr die Ank\u00fcndigung von Konzerten, die das GSO veranstaltet, egal in welchem Medium (Print, Digital, Video, Fernsehen, etc.), insbesondere auf Flyern, Plakaten, in Zeitungen und Zeitschriften, auf der Internetseite sowie in den sozialen Netzwerken, etc.;\u00a0<\/li><li>f\u00fcr Publikationen des GSO, egal in welchem Medium (Print, Digital, Video, Fernsehen, etc.), insbesondere f\u00fcr Zeitschriften, Programmhefte, Brosch\u00fcren, Buchb\u00e4nde, Jahresr\u00fcckblicke, etc., einschlie\u00dflich der Bewerbung derartiger Produkte;\u00a0<\/li><li>f\u00fcr unsere Presse- und \u00d6ffentlichkeitsarbeit, einschlie\u00dflich der Nutzung der Aufnahmen auf der Website, sowie in sozialen Netzwerken, Social-Media-Kan\u00e4len, Newslettern, Apps, etc.;\u00a0<\/li><li>f\u00fcr Live- und On-Demand-Streaming, ohne permanenten Download.\u00a0<\/li><li>f\u00fcr die Live-\u00dcbertragung von Konzerten im Fernsehen, einschlie\u00dflich der anschlie\u00dfenden \u00f6ffentlichen Zug\u00e4nglichmachung in den Mediatheken der Sendeanstalten; und\u00a0<\/li><\/ul><ul style=\"font-weight: 400;\"><li>zum Zwecke der Archivierung, und zwar sowohl in analoger als auch digitaler Form.\u00a0<\/li><\/ul><p style=\"font-weight: 400;\">Die Aufnahmen erfolgen entweder durch uns selbst oder durch akkreditierte Dritte. Soweit die Aufnahmen Sie in erkennbarer Weise abbilden, erkl\u00e4ren Sie sich mit dem Erwerb Ihrer Eintrittskarte damit einverstanden, dass wir die Aufnahmen zu den vorgenannten Zwecken ver\u00f6ffentlichen und verbreiten bzw. durch Dritte (z.B. One Point Media Hannover oder Sendeanstalten) ver\u00f6ffentlichen und verbreiten lassen.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.19. Haftung\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit des GSO oder unserer Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen haftet das GSO nach den gesetzlichen Regeln. F\u00fcr fahrl\u00e4ssiges Verhalten haftet das GSO nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten, also von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Konzertbesucher regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf, und dies begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">Die Haftung des GSO wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, wegen der \u00dcbernahme einer Garantie, f\u00fcr arglistig verschwiegene M\u00e4ngel sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unber\u00fchrt.\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">Soweit vorstehend nicht ausdr\u00fccklich anders geregelt, ist die Haftung des GSO ausgeschlossen.\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend f\u00fcr die Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen des GSO, wenn Anspr\u00fcche direkt gegen diese geltend gemacht werden.\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen zugunsten des GSO, z.B. nach \u00a7\u00a7 7 bis 10 Telemediengesetz (TMG) bleiben unber\u00fchrt.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.20. Datenschutz\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Wir halten uns bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten streng an die gesetzlichen Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts, insbesondere der Europ\u00e4ischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). N\u00e4here Informationen zur Datenverarbeitung, Speicherdauer und Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerkl\u00e4rung\u202fwww.gso-online.de\/datenschutz.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">2.21 Schlussbestimmungen\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dass dem Konzertbesucher dadurch nicht zwingende anwendbare Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt hat.\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">Handelt es sich bei dem Konzertbesucher um einen Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle zwischen dem Konzertbesucher und des GSO aus dem Vertrag erwachsenden Streitigkeiten G\u00f6ttingen. Hat der Konzertbesucher seinen Sitz au\u00dferhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist G\u00f6ttingen ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Anspr\u00fcche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen T\u00e4tigkeit des Konzertbesuchers zugerechnet werden k\u00f6nnen.<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">\u200b3. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Verkauf von Wahl-Abos und Abonnements\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">F\u00fcr den Verkauf von Wahl-Abos und Abonnements gelten die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Verkauf von Eintrittskarten und Geschenkgutscheinen (siehe Ziffer 2.). Diese werden erg\u00e4nzt durch die nachfolgenden besonderen Bestimmungen.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">3.1. Wahl-Abos\u00a0<\/h3><h3 style=\"font-weight: 400;\">3.1.1 Zusammenstellung von Eintrittskarten im Wahl-Abo\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Der Konzertbesucher kann, wenn angeboten, Pakete aus Eintrittskarten f\u00fcr jeweils drei oder f\u00fcnf Konzerte erwerben (\u00bbWahl-Abo\u00ab). Konzerte verschiedener Veranstaltungsorte k\u00f6nnen kombiniert werden.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">3.1.2 Preise und Erm\u00e4\u00dfigungen\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Der Preis des Wahl-Abos ergibt sich aus den Preisen der ausgew\u00e4hlten einzelnen Eintrittskarten abz\u00fcglich eines Rabattes, dessen H\u00f6he in der Saisonbrosch\u00fcre und auf der Website angegeben wird.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">3.1.3 Vorverkauf, Auswahl der Konzerte\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Wahl-Abos k\u00f6nnen online und schriftlich per Mail, Fax und Bestellformular gekauft werden. Einige Konzerte sind vom Paket-Verkauf ausgeschlossen. Einzelheiten entnehmen Sie den Angaben zu dem jeweiligen Konzert auf der Website und in der Saisonbrosch\u00fcre. F\u00fcr die Wahl-Abos stehen nur begrenzte Kontingente zur Verf\u00fcgung. Sind diese ausgesch\u00f6pft, k\u00f6nnen Sie nur noch einzelne Eintrittskarten kaufen.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">3.2. Abonnements\u00a0<\/h3><h3 style=\"font-weight: 400;\">3.2.1. Personenkreis\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Abonnements werden grunds\u00e4tzlich nur an nat\u00fcrliche Personen vergeben.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">3.2.2. Umfang des Abonnements\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Das Abonnement umfasst eine bestimmte Anzahl an Veranstaltungen pro Saison mit einem festen Sitzplatz.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">\u200b3.2.3. Abonnementpreis\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Das GSO ver\u00f6ffentlicht die jeweils g\u00fcltigen Abonnementpreise der Eintrittskarten in der Saisonbrosch\u00fcre und auf der Website. Der Abonnementpreis beinhaltet den Kartenpreis f\u00fcr das Abonnement und die Kosten f\u00fcr die Bearbeitung.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">3.2.4. Kauf eines Abonnements\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Abonnements k\u00f6nnen telefonisch, pers\u00f6nlich im Abonnementb\u00fcro oder schriftlich (auch per E-Mail) im Abonnementb\u00fcro bestellt werden.\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">Telefon: + 49 (0) 551\/30544-11\u00a0<br \/>E-Mail: <a href=\"mailto:tickets@gso-online.de\">tickets@gso-online.de<\/a>\u00a0<br \/>Postanschrift: G\u00f6ttinger Symphonie Orchester gGmbH, Abonnementb\u00fcro, Godehardstra\u00dfe 19-21, 37081 G\u00f6ttingen \u00a0<br \/>Abonnementb\u00fcro: Godehardstra\u00dfe 19-21, 37081 G\u00f6ttingen \u00a0<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">Bei telefonischen oder schriftlichen Bestellungen erhalten Sie nach der Bestellung von uns per E-Mail oder per Post ein verbindliches Angebot mit Angaben zu den Sitzpl\u00e4tzen sowie einer genauen Bezeichnung der Abonnement-Serie, die Gegenstand des Abonnements ist. Mit Kauf des Abonnements kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">3.2.5. Zahlungsmittel, Zahlungsfrist\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Das Abonnement kann beim Kauf mittels Lastschriftauftrag oder gegen Rechnung bezahlt werden.\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift bezahlen Sie, indem Sie uns den Preis der Eintrittskarten einziehen lassen. Dazu erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. \u00dcber die Belastung Ihres Kontos werden Sie schriftlich informiert.\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">Der Abonnementpreis ist im Voraus zum 15. September des Jahres f\u00fcr die jeweils folgende Konzertsaison zu entrichten. Wird das Abonnement im Wege des Einzugsverfahrens bezahlt, erfolgt die Kontobelastung zum 15. September des Jahres, jedoch nicht vor Ablauf der Frist f\u00fcr die Vorabinformation. Bei Zahlung per Kreditkarte (Visa, Mastercard und American) oder Vorkasse mittels \u00dcberweisung erfolgt die Zahlung sofort.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">3.2.6. Kartenversand\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Der Versand der Abonnementkarten f\u00fcr die bevorstehende Spielzeit erfolgt nach dem 20.\u202fAugust, sp\u00e4testens jedoch zwei Wochen vor dem ersten Konzert in der jeweiligen Abonnementserie.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">3.2.7. Umtausch und R\u00fccknahme\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">F\u00fcr \u00c4nderungen von Programm, Besetzung und Veranstaltungsort, Ausfall und Abbruch einzelner Veranstaltungen im Rahmen eines Flex-Paketes oder Abonnements gelten die Regelungen aus den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Verkauf von Eintrittskarten und Geschenkgutscheinen (Ziffer 2.). Im \u00dcbrigen bleibt das Abonnement bestehen.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">3.2.8. K\u00fcndigung und Verl\u00e4ngerung des Abonnements\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Beide Parteien k\u00f6nnen das Abonnement schriftlich (E-Mail gen\u00fcgt) zum 31. Mai eines Jahres k\u00fcndigen. Wird das Abonnement binnen dieser Frist nicht gek\u00fcndigt, verl\u00e4ngert es sich automatisch um eine weitere Spielzeit.\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">Sowohl das GSO als auch der Konzertbesucher haben dar\u00fcber hinaus das Recht, das Abonnement aus wichtigem Grund fristlos zu k\u00fcndigen. F\u00fcr uns liegt ein solcher wichtiger Grund vor, wenn schwerwiegende oder wiederholte Verst\u00f6\u00dfe des Konzertbesuchers gegen die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen eine Fortsetzung des Abonnements f\u00fcr uns unzumutbar machen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschlie\u00dflich, wenn der Konzertbesucher wiederholt die Durchf\u00fchrung der Konzertveranstaltungen st\u00f6rt oder in sonstiger Weise beeintr\u00e4chtigt. In diesem Fall hat der Konzertbesucher die Eintrittskarten f\u00fcr die noch ausstehenden Konzerte unverz\u00fcglich an das GSO zur\u00fcckzugeben. Nach erfolgter R\u00fcckgabe wird ihm der Preis des Abonnements anteilig erstattet.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">3.2.9. Weiterverkauf von Abonnementkarten\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Der gewerbsm\u00e4\u00dfige und kommerzielle Weiterverkauf sowie das Anbieten von Abonnementkarten auf den Gel\u00e4nden der Veranstaltungsorte sind verboten.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">3.2.10. \u00c4nderung von Name, Anschrift, Bankverbindung\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Der Konzertbesucher ist verpflichtet, \u00c4nderungen des Namens, seiner Anschrift und seiner Bankverbindung unverz\u00fcglich dem Abonnementb\u00fcro schriftlich (E-Mail gen\u00fcgt) mitzuteilen.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">3.2.11. Verlust von Abonnementkarten\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Verliert der Konzertbesucher eine Eintrittskarte, stellen wir ihm an der Konzertkasse nach erfolgter Identit\u00e4tspr\u00fcfung eine neue Karte aus.\u00a0<\/p><h3 style=\"font-weight: 400;\">3.2.12. Umbuchungen\u00a0<\/h3><p style=\"font-weight: 400;\">Innerhalb einer Saison ist die Umbuchung von Abo-Tickets auf eine andere Veranstaltung bis zur H\u00e4lfte der erworbenen Abonnement-Termine und nach Verf\u00fcgbarkeit m\u00f6glich. Der zugewiesene Sitzplatz des Abonnements verliert durch den Tausch seine G\u00fcltigkeit. Der Tausch muss bis sp\u00e4testens drei Werktage vor dem Konzert erfolgen. Die Abonnement-Reihe in Osterode ist von der Umtauschregel ausgenommen.<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">Stand: 08.06.2023\u00a0<\/p><p style=\"font-weight: 400;\">\u00a0<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4fts&shy;bedingungen Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Ticketverk\u00e4ufe G\u00f6ttinger Symphonie Orchester gGmbH \u200b Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der G\u00f6ttinger Symphonie Orchester gGmbH f\u00fcr Ticketverk\u00e4ufe und Konzertbesuche (\u00bbAllgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Ticketverk\u00e4ufe\u00ab). \u200b 1.Geltungsbereich 1.1. 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