Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Ticketverkäufe Göttinger Symphonie Orchester gGmbH
Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Göttinger Symphonie Orchester gGmbH für Ticketverkäufe und Konzertbesuche (»Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe«).
1.Geltungsbereich
1.1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besuchern und Besucherinnen von Konzerten und anderen Veranstaltungen (aus Gründen der Lesbarkeit nachfolgend einheitlich und gemeinsam »Konzertbesucher« oder »Sie«) und der Göttinger Symphonie Orchester gGmbH (»GSO« oder »wir«). Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten und Geschenkgutscheinen zustande kommt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe bestehen aus zwei Teilen: Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Eintrittskarten und Geschenkgutscheinen (Ziffer 2.) und den zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Wahl-Abos und Abonnements (Ziffer 3.). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Konzertbesuchers finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2 Über die Göttinger Symphonie Orchester gGmbH
Das GSO wird vertreten durch seine Geschäftsführerin Franziska Vivaldi und ist unter der folgenden Anschrift geschäftsansässig
Göttinger Symphonie Orchester gGmbH
Godehardstraße 19–21
37081 Göttingen
+ 49 (0) 551/30544-0
1.3. Eigenveranstaltungen und Gastspiele
Das GSO veranstaltet eigene Konzerte (»Eigenveranstaltungen«) sowie Gastspiele bei Drittanbietern (»Gastveranstaltungen«). Der Veranstalter wird auf der Eintrittskarte ausgewiesen. Nur bei Eigenveranstaltungen kommt eine Vertragsbeziehung zwischen dem Konzertbesucher und der GSO zustande und es gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe.
Bei Gastveranstaltungen geht der Käufer der Eintrittskarte eine Vertragsbeziehung mit dem jeweiligen Veranstalter ein. Sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch, z.B. bei Ausfall/Absage der Veranstaltung, Termin- oder Programmänderung, Umbesetzungen sowie Fehlern und Mängeln bei der Sitzplatzordnung sind bei Mietveranstaltungen an den jeweiligen Veranstalter zu richten.
1.4. Begriff des Verbrauchers
Einige Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe haben für Konzertbesucher nur dann Geltung, wenn sie Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind. Der Konzertbesucher ist Verbraucher, soweit der Erwerb der Eintrittskarten bzw. des Geschenkgutscheins nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.5 Gültigkeit und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Auf den Verkauf von Eintrittskarten, Geschenkgutscheinen, Wahl-Abos und Abonnements finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung Anwendung.
Das GSO behält sich vor, für bereits abgeschlossene Verträge über Abonnements die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe mit Wirkung für die folgende Saison anzupassen, um beispielsweise Änderungen der Abonnementsleistungen Rechnung zu tragen. Darüber hinaus ist das GSO auch während der laufenden Saison jederzeit zur Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe berechtigt, wenn das GSO zu dieser Änderung infolge einer Gesetzesänderung, Erklärung der Unwirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch die Rechtsprechung oder sonstige triftige Umstände gezwungen ist. Änderungen werden erst dann wirksam, wenn der Konzertbesucher ihnen zustimmt. Das GSO wird dem Konzertbesucher eine neue Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe an die E-Mail- oder Post-Adresse übermitteln, die der Konzertbesucher zum Zwecke der Kommunikation angegeben hat. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die folgende Saison werden dem Konzertbesucher spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist für Abonnements bekannt gegeben. Über Änderungen, die aus den oben genannten Gründen während der laufenden Saison vorgenommen werden müssen, informieren wir Sie nach Bekanntwerden des Anpassungsbedarfs. Widerspricht der Konzertbesucher den Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe nicht innerhalb von sechs Wochen nach Übermittlung durch uns, gilt die Zustimmung als erteilt. Das GSO wird den Konzertbesucher in der E-Mail, mit der sie die neue Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe übermittelt, über dessen Recht, der neuen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe zu widersprechen, und über die Folgen, wenn der Konzertbesucher nicht innerhalb der sechs Wochen Frist widerspricht, informieren. Das Kündigungsrecht des GSO und des Konzertbesuchers bleibt unberührt.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Eintrittskarten und Geschenkgutscheinen
2.1. Programme und Anfangszeiten
Die Konzertprogramme des GSO und deren Anfangszeiten werden in der Saisonbroschüre und auf der Internetseite www.gso-online.de des GSO (»Website«) bekanntgemacht. Wir weisen darauf hin, dass sich aus künstlerischen oder organisatorischen Gründen Änderungen ergeben können. Wir werden Sie über solche Änderungen auf der Website informieren.
2.2. Eintrittspreise, Bearbeitungsgebühr
Das GSO veröffentlicht die jeweils gültigen Preise der Eintrittskarten für Konzerte und sonstige Eigenveranstaltungen (gemeinsam »Eintrittskarten«) und die für die Bearbeitung von Kartenbestellungen anfallenden Gebühren (»Bearbeitungsgebühren«) in der Saisonbroschüre und auf der Website sowie im Ticketbüro der Geschäftsstelle (»Konzertkasse«) bekannt.
2.3. Begrenzung des Kartenangebots
Das GSO behält sich vor, bei einzelnen Veranstaltungen maximal vier Karten pro Käufer und Veranstaltung auszugeben.
2.4. Beginn des Vorverkaufs
Das GSO informiert über den Beginn des Vorverkaufs in der jährlichen Saisonbroschüre und auf der Website.
2.5. Kartenverkauf, Zahlungsmittel und Zustellung der Eintrittskarten
Der Konzertbesucher kann Eintrittskarten im Vorverkauf online auf der Website (über reservix), telefonisch, schriftlich per E-Mail oder Fax kaufen. Zusätzlich erfolgt ein Verkauf von Eintrittskarten an der Abendkasse.
2.5.1. Kartenverkauf: Online
Eintrittskarten können ab dem Vorverkaufsbeginn auf der Website über den Drittanbieter reservix gekauft werden.
Die Preise der Eintrittskarten und die Bearbeitungsgebühr ergeben sich aus der Darstellung auf der Website und werden dem Konzertbesucher vor Abgabe seiner Bestellung auf der Übersichtsseite angezeigt.
Bei Online-Käufen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von reservix.
2.5.2. Kartenverkauf: Telefonisch
Eintrittskarten können ab Vorverkaufsbeginn während der nachfolgend genannten Zeiten unter der Nummer + 49 (0) 551/30544-11 telefonisch erworben werden:
Mo – Fr von 9 – 16 Uhr (im Spielbetrieb)
Sie können per Lastschriftauftrag oder gegen Rechnung zahlen. Mit der Bezahlung der angebotenen Eintrittskarten binnen der Zahlungsfrist nehmen Sie das Angebot an und der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande. Wird der Rechnungsbetrag binnen der Zahlungsfrist nicht unserem Konto gutgeschrieben, geben wir die Eintrittskarten wieder in den Verkauf.
2.5.3. Kartenverkauf: schriftlich
Schriftliche Kartenanfragen werden ab Beginn des Vorverkaufs in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Ein Anspruch auf Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs besteht nicht. Bitte senden Sie Ihre Kartenbestellungen per E-Mail an: tickets@gso-online.de
Unter Berücksichtigung Ihrer Kartenbestellungen schicken wir Ihnen entweder per E-Mail oder per Post unter Beifügung einer Rechnung ein verbindliches Angebot, in dem die jeweils verfügbaren Eintrittskarten, die Preise und eine Zahlungsfrist von vierzehn (14) Tagen ausgewiesen sind. Mit der Bezahlung der angebotenen Eintrittskarten binnen der Zahlungsfrist nehmen Sie das Angebot an und der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande. Sie können per Lastschriftauftrag oder gegen Rechnung bezahlen. Wird der Rechnungsbetrag binnen der Zahlungsfrist nicht unserem Konto gutgeschrieben, geben wir die Eintrittskarten wieder in den Verkauf.
2.5.4. Kartenverkauf in der Geschäftsstelle
Eintrittskarten können auch im Ticketbüro der Geschäftsstelle (»Konzertkasse«) erworben werden. Der Käufer hat unmittelbar beim Kauf die Richtigkeit der Karten und des Wechselgeldes zu prüfen.
Vorverkauf
Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten der Konzertkasse finden sie auf unserer Website. In der Sommerpause bleibt die Konzertkasse in der Geschäftsstelle geschlossen.
Für den Vorverkauf von Eintrittskarten in der Geschäftsstelle werden keine Wartenummern vergeben. Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis können bevorzugt bedient werden. Bitte beachten Sie die Anweisungen des Personals vor Ort.
Abendkasse
Die Abendkasse öffnet spätestens eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung. An der Abendkasse werden nur Veranstaltungen des GÖTTINGER Symphonieorchesters verkauft. Ein Vorverkauf für andere Veranstaltungen ist nicht möglich. Eine Rückgabe von bereits gekauften Karten ist an der Abendkasse nicht möglich.
2.5.5. Bearbeitungs- und Abendkassengebühren
Bei schriftlicher und telefonischer Kartenbestellung sowie beim Ticketkauf in der Konzertkasse der Geschäftsstelle wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben. An der Abendkasse des Veranstaltungsortes erheben wir bei Eigenveranstaltungen einen Abendkassen-Zuschlag pro Ticket. Die jeweilige Höhe des Zuschlags entnehmen Sie bitte der Programmbroschüre sowie unserer Website.
2.5.6. Mängelgewährleistungsrecht
Es gilt das Gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht.
2.5.7. Widerrufsrecht
Konzertbesucher, die Eintrittskarten kaufen, haben nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB auch dann kein Widerrufsrecht, wenn Sie die Eintrittskarten online, telefonisch oder schriftlich per Brief oder Fax erworben haben. Gegenstand des zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Vertrages ist eine Dienstleistung aus dem Bereich der Freizeitgestaltung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wird. Auf diese finden die gesetzlichen Widerrufsregeln im Fernabsatz keine Anwendung. Dies bedeutet, dass die Bestellung des Konzertbesuchers nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Zugang der Auftragsbestätigung bindend ist. Etwas andere gilt beim Erwerb von Geschenkgutscheinen (siehe dazu unten Ziffer 2.13.).
2.5.8. Versand und Abholung der Eintrittskarten
Soweit der Konzertbesucher die Eintrittskarten online, telefonisch oder schriftlich erworben hat, stehen ihm folgende Optionen für den Empfang der Eintrittskarten zur Verfügung:
Postalischer Versand
Der postalische Versand der Eintrittskarten ist bei einem Versand im Inland bis sieben (7) Tage vor dem jeweiligen Konzert und bei einem Versand ins Ausland bis zwanzig (20) Tage vor dem jeweiligen Konzert möglich. Die Eintrittskarten werden unverzüglich versandt. Die Lieferzeit der von Ihnen bestellte(n) Eintrittskarten(n) beträgt innerhalb Deutschlands, abhängig vom Versanddienstleister, ca. ein (1) bis drei (3) Werktage.
Mobile Ticket
Sie haben online über unsere Website die Möglichkeit Mobile Tickets zu erwerben. Es gelten die AGBs von reservix.
Abholung an der Abendkasse
Bezahlte Karten können an der Abendkasse abgeholt werden. Für nicht abgeholte Karten ist eine Erstattung des Kaufpreises nicht möglich.
2.6 Schwerbehindertenplätze
Schwerbehinderte die dafür vorgesehenen Plätze telefonisch, persönlich oder schriftlich bestellen. Der Erwerb einer Eintrittskarte für Schwerbehinderte setzt voraus, dass ein gültiger Schwerbehindertenausweis bei der Kartenbestellung, spätestens aber bei der Abholung der Karten, vorgelegt wird. Verfügt der Schwerbehinderte über ein Kundenkonto beim GSO, so ist die einmalige Vorlage des Schwerbehindertenausweises ausreichend.
2.7. Ermäßigungen
2.7.1. Ermäßigungen für Schüler:innen, Studierende, Azubis und Bufdis
Studierende, Schüler:innen, Azubis und Bufdis erhalten Tickets zu 10 Euro im Vorverkauf. Zudem erhalten Kulturticketinhaber Tickets zu 1 Euro an der Abendkasse – sofern Restkarten vorhanden. Ein Anspruch auf Studierendentickets an der Abendkasse besteht grundsätzlich nicht. Studierenden-Tickets berechtigen nur zum Eintritt gegen Vorlage eines gültigen Studierenden-Ausweises mit Lichtbild oder einem diesen entsprechend ergänzenden Lichtbildausweis. Ohne entsprechenden Nachweis am Einlass kann der Eintritt verweigert werden.
2.7.2. Schwerbehinderte
Menschen mit einer Behinderung erhalten gegen Vorlage ihres Ausweises (Kennzeichnung B) eine kostenlose Karte für ihre Begleitperson.
2.7.3. Rollstuhlfahrer /Führ- und Assistenzhunde
Für Rollstuhlfahrer stehen begrenzt Plätze zur Verfügung. Rollstuhlfahrer haben nur dann Anspruch auf einen barrierefreien Platz, wenn sie vor dem Kauf einer Eintrittskarte einen entsprechenden Bedarf angemeldet und wir die Verfügbarkeit bestätigt haben. Die Mitnahme von Führ- und Assistenzhunden muss ebenfalls vor dem Kauf einer Eintrittskarte angemeldet werden, da nicht alle Plätze für die Mitnahme von Hunden geeignet sind.
2.8. Weitergabe von Eintrittskarten
Der Konzertbesucher ist berechtigt, seine Eintrittskarten an eine andere Person weiterzugeben. Hat der Konzertbesucher eine Eintrittskarte zu einem ermäßigten Preis erworben, kann er seine Karten jedoch nur an eine Person weitergeben, die ebenfalls berechtigt ist, die Ermäßigung in Anspruch zu nehmen. Wir behalten uns vor, die Berechtigung zur Ermäßigung zu kontrollieren.
2.9. Rücknahme und Umtausch von Konzertkarten
2.9.1 Keine Rücknahme und Umtausch
Verkaufte Eintrittskarten werden von uns nicht zurückgenommen oder umgetauscht. Für verfallene Konzertkarten wird kein Ersatz geleistet.
2.9.2. Änderungen von Programm, Besetzung und Veranstaltungsort
Das GSO behält sich Änderungen des Programms, der Besetzung und des Veranstaltungsorts aus künstlerischen und organisatorischen Gründen vor.
Wir halten Sie auf unserer Website über unsere Konzertprogramme und sonstigen Veranstaltungen auf dem Laufenden und informieren dort über mögliche Änderungen des Programms, der Besetzung oder des Veranstaltungsortes.
2.9.3. Absagen und Abbruch von Konzerten
Das GSO kann im Einzelfall gezwungen sein, ein Konzert oder eine sonstige Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen. Dies ist insbesondere, aber nicht ausschließlich denkbar, wenn ein mitwirkender Solist oder Dirigent verhindert, erkrankt oder verstorben ist und kein Ersatz zur Verfügung steht oder die Durchführung der Veranstaltung aus Pietätsgründen unmöglich ist, wenn staatliche Sicherheits- oder Gesundheitsbehörden (z.B. wegen der Gefahr eines terroristischen Anschlags oder einer Pandemie) zum Schutz der Konzertbesucher von einer Durchführung bzw. Fortsetzung der Veranstaltung abraten oder diese verbieten, oder wenn sonstige Ereignisse und Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des GSO liegen, auch bei äußerster, billigerweise zu erwartender Sorgfalt durch das GSO nicht hätten vorhergesehen, vermieden oder überwunden werden können (sog. »Höhere Gewalt«, z.B. Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer, Krieg, Streik, von außen – etwa durch Stromausfall – verursachte Betriebsstörungen, behördliche Verbote) die Durchführung oder Fortsetzung der Veranstaltung unmöglich machen.
Muss ein Konzert abgesagt werden, werden wir uns bemühen, Ihnen ein Ersatzkonzert anzubieten. Nehmen Sie das Angebot nicht binnen der im Angebot genannten Frist an, geben wir die Karten für das Ersatzkonzert in den Verkauf. Sollte das Angebot eines Ersatzkonzertes nicht möglich sein oder nehmen Sie das Angebot auf Besuch des Ersatzkonzertes nicht an, erstatten wir Ihnen den Eintrittspreis. Weitergehende Ansprüche des Konzertbesuchers sind ausgeschlossen, wenn das GSO den Grund für den Ausfall bzw. den Abbruch der Veranstaltung nicht zu vertreten hat. Die gesetzlichen Regelungen, die das GSO zur Absage oder zum Abbruch einer Veranstaltung berechtigen, bleiben unberührt.
2.10. Weiterverkauf von Eintrittskarten
Der gewerbsmäßige und kommerzielle Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Das Anbieten von Eintrittskarten auf dem Veranstaltungsgelände ist verboten.
2.11. Nacheinlass, Sitzplatz
Nach Beginn der Veranstaltung kann Konzertbesuchern ein Nacheinlass gewährt werden. Der Nacheinlass steht im Ermessen des Saalpersonals. Ein Anspruch auf den zuvor erworbenen Sitzplatz besteht nicht. Einen Anspruch auf Nacheinlass hat der Konzertbesucher nicht. In der Regel ist mit Rücksicht auf die Künstler und die anderen Konzertbesucher der Nacheinlass erst in der Konzertpause möglich.
Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Sitzplatz einzunehmen. Wechselt ein Konzertbesucher unberechtigterweise auf einen Platz, für den er einen höheren Eintrittspreis hätte zahlen müssen, kann das GSO von dem Konzertbesucher die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem höheren Eintrittspreis und dem von ihm entrichteten Eintrittspreis verlangen, den Konzertbesucher auf den auf seiner Eintrittskarte bezeichneten Sitzplatz oder aus der Aufführung verweisen.
2.12. Geschenkgutscheine
2.12.1. Erwerb von Geschenkgutscheinen
Das GSO bietet Geschenkgutscheine an, die als Zahlungsmittel für den Erwerb von Eintrittskarten verwendet werden können (»Geschenkgutscheine«). Die Geschenkgutscheine können online auf der Website, schriftlich, telefonisch oder an der Konzertkasse erworben werden. Für den Verkauf gilt Ziffer 2.5 entsprechend. Der Betrag der Geschenkgutscheine ist frei wählbar.
2.12.2. Geschenkgutscheinbedingungen
Der Geschenkgutschein kann im Rahmen der Verfügbarkeit eingesetzt werden. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Veranstaltungen oder Sitzplätze. Bei einer Bestellung kann auch mehr als ein Geschenkgutschein eingesetzt werden. Die Gültigkeit eines Geschenkgutscheines beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Eine Aus- bzw. Teilauszahlung des Gutscheinbetrages ist nicht möglich. Bei Teileinlösung des Gutscheines bleibt der Restwert auf dem Gutschein erhalten.
2.12.3. Widerrufsrecht
Konzertbesucher, die Verbraucher sind und Geschenkgutscheine kaufen, haben ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das wir in der www.gso-online.de/agb abrufbaren Widerrufsbelehrung informieren.
2.13. Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle
Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. »OS-Plattform«) bereit. Die OS-Plattform dient Ihnen als eine Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Onlinekaufverträgen. Die OS-Plattform ist derzeit unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Als erste Anlaufstelle stehen wir Ihnen unter info@gso-online.de zur Verfügung. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
2.14 Garderobe
Der Konzertbesucher kann seine Garderobe in der Regel gegen eine geringe Gebühr in den Foyers der Veranstaltungsräume abgeben. Diese Möglichkeit ist abhängig von den Bedingungen des Veranstaltungsortes. Die abgegebene Garderobe ist gem. aushängenden Versicherungsbedingungen gegen Verlust versichert. Die Mitnahme von störenden Gegenständen, insbesondere sperrigen Gepäckstücken (z.B. Rucksäcken etc.) und Mobiltelefonen sowie von Tieren in die Konzertsäle des GSO ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann von unserem Hausrecht Gebrauch gemacht werden.
2.15. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Veranstaltungsräumen der Konzerte des GSO gefunden werden, sind am Veranstaltungstag direkt vor Ort dem Einlasspersonal auszuhändigen oder später in der Geschäftsstelle unter Angabe des Fundortes abzugeben. Der Verlust von Gegenständen können Sie in unserem Ticketbüro in der Geschäftsstelle melden.
2.16. Hausrecht
Das GSO behält sich vor, Konzertbesuchern den Zutritt zu einem Konzert zu verweigern bzw. diese aus einer laufenden Veranstaltung bzw. des Hauses zu verweisen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich in den folgenden Fällen:
- wenn konkrete Anhaltspunkte dafürsprechen, dass der Konzertbesucher die Veranstaltung stören oder andere Konzertbesucher belästigen könnte;
- wenn der Konzertbesucher eine laufende Veranstaltung stört, andere Personen belästigt oder einen Platz eingenommen hat, für den er keine gültige Eintrittskarte vorweisen kann;
- bei Behinderungen und Störungen des Kartenverkaufs oder Belästigungen des Publikums in den Foyers der Veranstaltungsorte; oder
- bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
2.17. Bild- und Tonaufnahmen
Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art durch Konzertbesucher in Konzerten oder sonstigen Veranstaltungen ist aus urheber- und/oder persönlichkeitsrechtlichen Gründen untersagt. Außerhalb von Veranstaltungen dürfen Bildaufnahmen in den Räumen der Veranstaltungsorte ausschließlich für private und nichtkommerzielle Zwecke gefertigt werden.
2.18. Einverständnis zur Anfertigung und Veröffentlichung von Bildnissen
Wir fertigen regelmäßig Foto-, Film- und Videoaufzeichnungen oder TV-Aufnahmen von Konzerten an (gemeinsam »Aufnahmen«). Diese Aufnahmen werden für folgende Zwecke genutzt:
- für die Ankündigung von Konzerten, die das GSO veranstaltet, egal in welchem Medium (Print, Digital, Video, Fernsehen, etc.), insbesondere auf Flyern, Plakaten, in Zeitungen und Zeitschriften, auf der Internetseite sowie in den sozialen Netzwerken, etc.;
- für Publikationen des GSO, egal in welchem Medium (Print, Digital, Video, Fernsehen, etc.), insbesondere für Zeitschriften, Programmhefte, Broschüren, Buchbände, Jahresrückblicke, etc., einschließlich der Bewerbung derartiger Produkte;
- für unsere Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich der Nutzung der Aufnahmen auf der Website, sowie in sozialen Netzwerken, Social-Media-Kanälen, Newslettern, Apps, etc.;
- für Live- und On-Demand-Streaming, ohne permanenten Download.
- für die Live-Übertragung von Konzerten im Fernsehen, einschließlich der anschließenden öffentlichen Zugänglichmachung in den Mediatheken der Sendeanstalten; und
- zum Zwecke der Archivierung, und zwar sowohl in analoger als auch digitaler Form.
Die Aufnahmen erfolgen entweder durch uns selbst oder durch akkreditierte Dritte. Soweit die Aufnahmen Sie in erkennbarer Weise abbilden, erklären Sie sich mit dem Erwerb Ihrer Eintrittskarte damit einverstanden, dass wir die Aufnahmen zu den vorgenannten Zwecken veröffentlichen und verbreiten bzw. durch Dritte (z.B. One Point Media Hannover oder Sendeanstalten) veröffentlichen und verbreiten lassen.
2.19. Haftung
Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des GSO oder unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet das GSO nach den gesetzlichen Regeln. Für fahrlässiges Verhalten haftet das GSO nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten, also von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Konzertbesucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf, und dies begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
Die Haftung des GSO wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie, für arglistig verschwiegene Mängel sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung des GSO ausgeschlossen.
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des GSO, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen zugunsten des GSO, z.B. nach §§ 7 bis 10 Telemediengesetz (TMG) bleiben unberührt.
2.20. Datenschutz
Wir halten uns bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten streng an die gesetzlichen Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nähere Informationen zur Datenverarbeitung, Speicherdauer und Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung www.gso-online.de/datenschutz.
2.21 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dass dem Konzertbesucher dadurch nicht zwingende anwendbare Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Handelt es sich bei dem Konzertbesucher um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle zwischen dem Konzertbesucher und des GSO aus dem Vertrag erwachsenden Streitigkeiten Göttingen. Hat der Konzertbesucher seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist Göttingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Konzertbesuchers zugerechnet werden können.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Wahl-Abos und Abonnements
Für den Verkauf von Wahl-Abos und Abonnements gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Eintrittskarten und Geschenkgutscheinen (siehe Ziffer 2.). Diese werden ergänzt durch die nachfolgenden besonderen Bestimmungen.
3.1. Wahl-Abos
3.1.1 Zusammenstellung von Eintrittskarten im Wahl-Abo
Der Konzertbesucher kann, wenn angeboten, Pakete aus Eintrittskarten für jeweils drei oder fünf Konzerte erwerben (»Wahl-Abo«). Konzerte verschiedener Veranstaltungsorte können kombiniert werden.
3.1.2 Preise und Ermäßigungen
Der Preis des Wahl-Abos ergibt sich aus den Preisen der ausgewählten einzelnen Eintrittskarten abzüglich eines Rabattes, dessen Höhe in der Saisonbroschüre und auf der Website angegeben wird.
3.1.3 Vorverkauf, Auswahl der Konzerte
Wahl-Abos können online und schriftlich per Mail, Fax und Bestellformular gekauft werden. Einige Konzerte sind vom Paket-Verkauf ausgeschlossen. Einzelheiten entnehmen Sie den Angaben zu dem jeweiligen Konzert auf der Website und in der Saisonbroschüre. Für die Wahl-Abos stehen nur begrenzte Kontingente zur Verfügung. Sind diese ausgeschöpft, können Sie nur noch einzelne Eintrittskarten kaufen.
3.2. Abonnements
3.2.1. Personenkreis
Abonnements werden grundsätzlich nur an natürliche Personen vergeben.
3.2.2. Umfang des Abonnements
Das Abonnement umfasst eine bestimmte Anzahl an Veranstaltungen pro Saison mit einem festen Sitzplatz.
3.2.3. Abonnementpreis
Das GSO veröffentlicht die jeweils gültigen Abonnementpreise der Eintrittskarten in der Saisonbroschüre und auf der Website. Der Abonnementpreis beinhaltet den Kartenpreis für das Abonnement und die Kosten für die Bearbeitung.
3.2.4. Kauf eines Abonnements
Abonnements können telefonisch, persönlich im Abonnementbüro oder schriftlich (auch per E-Mail) im Abonnementbüro bestellt werden.
Telefon: + 49 (0) 551/30544-11
E-Mail: tickets@gso-online.de
Postanschrift: Göttinger Symphonie Orchester gGmbH, Abonnementbüro, Godehardstraße 19-21, 37081 Göttingen
Abonnementbüro: Godehardstraße 19-21, 37081 Göttingen
Bei telefonischen oder schriftlichen Bestellungen erhalten Sie nach der Bestellung von uns per E-Mail oder per Post ein verbindliches Angebot mit Angaben zu den Sitzplätzen sowie einer genauen Bezeichnung der Abonnement-Serie, die Gegenstand des Abonnements ist. Mit Kauf des Abonnements kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande.
3.2.5. Zahlungsmittel, Zahlungsfrist
Das Abonnement kann beim Kauf mittels Lastschriftauftrag oder gegen Rechnung bezahlt werden.
Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift bezahlen Sie, indem Sie uns den Preis der Eintrittskarten einziehen lassen. Dazu erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Über die Belastung Ihres Kontos werden Sie schriftlich informiert.
Der Abonnementpreis ist im Voraus zum 15. September des Jahres für die jeweils folgende Konzertsaison zu entrichten. Wird das Abonnement im Wege des Einzugsverfahrens bezahlt, erfolgt die Kontobelastung zum 15. September des Jahres, jedoch nicht vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Bei Zahlung per Kreditkarte (Visa, Mastercard und American) oder Vorkasse mittels Überweisung erfolgt die Zahlung sofort.
3.2.6. Kartenversand
Der Versand der Abonnementkarten für die bevorstehende Spielzeit erfolgt nach dem 20. August, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem ersten Konzert in der jeweiligen Abonnementserie.
3.2.7. Umtausch und Rücknahme
Für Änderungen von Programm, Besetzung und Veranstaltungsort, Ausfall und Abbruch einzelner Veranstaltungen im Rahmen eines Flex-Paketes oder Abonnements gelten die Regelungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Eintrittskarten und Geschenkgutscheinen (Ziffer 2.). Im Übrigen bleibt das Abonnement bestehen.
3.2.8. Kündigung und Verlängerung des Abonnements
Beide Parteien können das Abonnement schriftlich (E-Mail genügt) zum 31. Mai eines Jahres kündigen. Wird das Abonnement binnen dieser Frist nicht gekündigt, verlängert es sich automatisch um eine weitere Spielzeit.
Sowohl das GSO als auch der Konzertbesucher haben darüber hinaus das Recht, das Abonnement aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Für uns liegt ein solcher wichtiger Grund vor, wenn schwerwiegende oder wiederholte Verstöße des Konzertbesuchers gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Fortsetzung des Abonnements für uns unzumutbar machen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, wenn der Konzertbesucher wiederholt die Durchführung der Konzertveranstaltungen stört oder in sonstiger Weise beeinträchtigt. In diesem Fall hat der Konzertbesucher die Eintrittskarten für die noch ausstehenden Konzerte unverzüglich an das GSO zurückzugeben. Nach erfolgter Rückgabe wird ihm der Preis des Abonnements anteilig erstattet.
3.2.9. Weiterverkauf von Abonnementkarten
Der gewerbsmäßige und kommerzielle Weiterverkauf sowie das Anbieten von Abonnementkarten auf den Geländen der Veranstaltungsorte sind verboten.
3.2.10. Änderung von Name, Anschrift, Bankverbindung
Der Konzertbesucher ist verpflichtet, Änderungen des Namens, seiner Anschrift und seiner Bankverbindung unverzüglich dem Abonnementbüro schriftlich (E-Mail genügt) mitzuteilen.
3.2.11. Verlust von Abonnementkarten
Verliert der Konzertbesucher eine Eintrittskarte, stellen wir ihm an der Konzertkasse nach erfolgter Identitätsprüfung eine neue Karte aus.
3.2.12. Umbuchungen
Innerhalb einer Saison ist die Umbuchung von Abo-Tickets auf eine andere Veranstaltung bis zur Hälfte der erworbenen Abonnement-Termine und nach Verfügbarkeit möglich. Der zugewiesene Sitzplatz des Abonnements verliert durch den Tausch seine Gültigkeit. Der Tausch muss bis spätestens drei Werktage vor dem Konzert erfolgen. Die Abonnement-Reihe in Osterode ist von der Umtauschregel ausgenommen.
Stand: 08.06.2023